Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.
Beschreibung
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
- brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
- ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
- materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
- Löschen von Bränden
- Betrieb von Feuerstätten
- Feuer im Freien
- Brennstoffrückstände
- Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
- Rauchen, Rauchverbot
- Elektrische Geräte
- Verbrennungsmotoren
- Feuergefährliche Arbeitsgeräte
- Feste Brennstoffe
- Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
- Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
- Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
- Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
- Sonstige selbstentzündliche Stoffe
- Ballone
- Ausschmücken von Räumen
- Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
- nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
- Rettungswege
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 05.01.2024
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Schlüter, Heinz Peter
Bauamt Techn.
- 09163 9990-21 0152 3469 7663
- 09163 9990-358
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- OG 3
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Reh, Sigrid
Standesamt, Sozialamt, Renten, Feuerwehr
- 09163 9990-19
- 09163 9990-352
- E-Mail senden
- EG 3
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