Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen („Ortsdurchfahrtsstraßen“) nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Keßler, Andreas

Leiter der Geschäftsstelle

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

Alle Leistungen