Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung, z.B. auf Grund einer Räumungsklage, droht und Sie - trotz Suche - keine neue Wohnung in Aussicht haben oder Sie bereits auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, obdachlos geworden sind, kann Ihnen Ihre Gemeinde verschiedene Hilfestellungen leisten.

Alle Leistungen