Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Förster, Claudia

Bauamt

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

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Popp, Gaby

Bauamt

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