Kostenlose FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige

Abholung in der Gemeindeverwaltung am Wohnort der pflegedürftigen Person
FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige bayernweit eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung. Die Verteilung dieser Masken an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt anhand der Einwohnerzahlen.
Hierfür gibt es folgende Abgabekriterien:
- Jeweils drei Schutzmasken für die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung und
- Abholung in der Gemeindeverwaltung am Wohnort der pflegebedürftigen Person
Aufgrund der verschärften Corona-Bedingungen ist eine Abholung der FFP2-Schutzmasken nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür kurz einen Termin für die Abholung bei den einzelnen Gemeinden.
Rathaus Uehlfeld: (09163) 99900
Rathaus Dachsbach: (09163) 575
Rathaus Gerhardshofen: (09163) 429