Die Besitzer von Hausbrunnen, aus denen Trinkwasser entnommen wird, werden hiermit erneut auf die vom Gesetzgeber festgelegte Verpflichtung zur Untersuchung des Wassers aufmerksam gemacht. Hierfür gilt die Trinkwasserverordnung, in der Neufassung vom 10.03.2016.
Falls Sie also auch in diesem Jahr Ihren Brunnen im Rahmen der Sammeluntersuchung prüfen lassen wollen, dann bitten wir Sie, die folgende Teilnahmeerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
bis spätestens 01.10.2025
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uehlfeld, Rosenhofstr. 6, oder bei der jeweiligen Gemeinde abzugeben. Gerne auch per E-Mail an regina.mueller@vg-uehlfeld.de
Bitte halten Sie die Abgabefrist unbedingt ein, damit die Untersuchungen rechtzeitig stattfinden können.